Geschäftsordnung

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

            siehe Satzung

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

            siehe Satzung

§ 3 Mitgliedschaft

siehe Satzung

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

            siehe Satzung

§ 5 Mitgliedsbeiträge

(1)   Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12,00€. Es ist möglich einen freiwilligen höheren Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Dieser ist auf dem Mitgliedsantrag festzulegen und kann auch mit einer schriftlichen Meldung an den Vorstand jährlich angepasst werden.

(2)   Der Mitgliedsbeitrag ist per SEPA Lastschriftverfahren zu entrichten.

(3)   Der erste Beitrag wird am Tag der Aufnahme fällig. Alle Folgebeiträge sind jeweils am 15.September eines Jahres im Voraus für das gesamte Geschäftsjahr fällig

§ 6 Organe des Vereins

            siehe Satzung

§ 7 Vorstand

(1)   Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)      Vorbereitung von Beschlüssen und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;

b)      Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;

c)      Erstellung des Jahresberichtes und des Berichtes zum Finanzstatus des Vereins;

(2)   Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Kommt zu einer Beschlusssache keine Entscheidung zustande, so kann die Mitgliederversammlung entscheiden. Beschlüsse des Vorstandes können auch schriftlich im Umlaufverfahren gefasst werden; zu dessen Wirksamkeit ist die einstimmige Beschlussfassung erforderlich.

(3)   Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sowie weitere Vorstandsmitglieder anwesend sind.

 

(4)   Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen ein vorläufiges Vorstandsmitglied wählen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1)   Aus dem Kreis der Mitglieder können sich Arbeitskreise bilden. Die Arbeitskreise stimmen ihre Tätigkeiten mit dem Vorstand ab.

§ 9 Auflösung des Vereins

            siehe Satzung

§ 10 Inkrafttreten der Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung tritt mit Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

§ 11

Die Geschäftsordnung ist der Satzung des Vereins "Förderverein Bördegrundschule Hermsdorf e.V." unterworfen.

 

Hohenwarsleben, den 28.02.2023




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